Steuerreform für Familien und ArbeitnehmerInnen

12. Mai. 2008

Die Familien und die ArbeitnehmerInnen dürfen finanziell nicht ausbrennen! Ich schließe mich daher vorbehaltlos der Forderung des ÖAAB an, wonach bei der nächsten Steuerreform vor allem die Familien, sowie der Mittelstand merklich und nachhaltig entlastet werden sollen. Als ausgebildeter Wirtschaftspädagoge, Sohn eines Unternehmers und ehemaliger Wirtschaftsjournalist war ich für die Steuerreform 2005/06: Damals wurden - mit Erfolg! -  insbesondere Unternehmen zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen entlastet. Die soziale Balance wurde damals durch die Steuerbefreiung von Bezieher von Kleineinkommen angestrebt - mehr als 300.000 Menschen wurden zusätzlich steuerberfreit (insgesamt zahlen 2,5 Mio. Steuerpflichtige keine Lohn- bzw. Einkommenssteuer). Nun müssen vor allem die Familien sowie der Mittelstand merklich und nachhaltig entlastet werden. Damit die Maßnahmen wirklich spürbar sind, muss sich das Entlastungsvolumen zwischen drei und vier Milliarden Euro bewegen. Nur durch Einsparungen alleine wird das nicht machbar sein. Ich finde daher den Vorschlag, das Glückspiel stärker zu besteuern als sinnvolle Maßnahme, die immerhin rund ein bis eineinhalb Milliarden Euro brächte.

Der ÖAAB-Bundesvorstand fordert:

1) Die Einführung eines steuerfreien Existenzminimums für unversorgte Familienmitglieder in der Höhe von € 5.000,-- in der Form eines Absetzbetrages. Dieser Absetzbetrag soll wahlweise zu 100% von einem oder zu je 50 % von beiden (Ehe-)Partner bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt werden können; für Steuerpflichtige mit niedrigem Einkommen soll ein vergleichbarer Ausgleich geschaffen werden.

2) Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten sowie Pflege- und Betreuungskosten für Angehörige.

3) Die Senkung und Reform des Einkommensteuertarifs mit einer Senkung der Grenzsteuersätze sowie eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage für den Spitzensteuersatz.

4) Den Ausbau und die Förderung von Modellen zur Mitarbeiterbeteiligung

  • entweder durch eine Gewinnbeteiligung im Sinne einer begünstigten Besteuerung (6 % LSt bzw. begünstigte Lohnnebenkosten) von Gewinnbeteiligungen in Form eines 15. Gehaltes bzw. einer ähnlichen Sonderzahlung oder
  • durch eine Gewinnausschüttung an die Mitarbeiter, bei der der ausgeschüttete Gewinn mit 25 % Kapitalertragssteuer besteuert wird, sowie keine Sozialversicherungsabgaben und Lohnnebenkosten für das Unternehmen anfallen.
  • Zudem sollte der jährliche Steuerfreibetrag von € 1.460,-- bei Mitarbeiterbeteiligungen von Aktiengesellschaften auf € 5.000,-- erhöht werden und die Behaltefrist von Aktien von fünf auf ein ein Jahr gesenkt werden.

5) Die Pendler müssen entlastet werden, durch:

  • Die Schaffung der Möglichkeit der Geltendmachung der tatsächlichen gefahrenen Kilometern von ArbeitnehmerInnen als Werbungskosten bzw. die Schaffung von Ökobonus für ArbeitnehmerInnen, die auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen.
  • Schaffung der Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von im Rahmen von ehrenamtlichen Tätigkeiten zurückgelegten Kilometern (und Diäten), eventuell als Option zulasten des Verkehrsabsetzbetrages und der Pendlerpauschale.

6) Für die Pensions- und Gesundheitsvorsorge soll folgendes geschehen:

  • Die Schaffung einer Prämie (anstatt einer Negativsteuer) in Höhe von 30 % der tatsächlichen Aufwendungen für jene Steuerpflichtigen, die durch beruflich veranlasste Aufwendungen (z.B. Kosten für Weiterbildung) oder außergewöhnliche, zwangsläufig erwachsende Ausgaben (z.B. Krankheitskosten) in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt werden, jedoch keine Steuer bezahlen.
  • Die Abschaffung des Sonderausgabentopfes in der heutigen Form und die gezielte Förderung vo Ausgaben für Pensions- und Gesundheitsvorsorge bis zu einer Höhe von mindestens € 3.000,-- pro Jahr.