Plenarreden

07. Sep. 2007

Der Nationalrat tritt während seiner Tagungsperioden grundsätzlich an zwei oder drei Tagen im Monat zu sogenannten Plenarsitzungen zusammen. Grundlage für Beschlüsse im Plenum bilden üblicherweise Berichte und Empfehlungen der jeweils zuständigen Ausschüsse, denen die Vorberatung der einzelnen Verhandlungsgegenstände, z. B. Gesetzentwürfe oder Staatsverträge, obliegt.

Im Plenum des Nationalrates werden die Gesetzesvorschläge noch einmal abschließend beraten, letzte Änderungen vor der Abstimmung darüber sind möglich und durchaus üblich. Diese abschließenden Beratungen werden als zweite und dritte Lesung eines Gesetzes bezeichnet. Eine erste Lesung gibt es nur in Ausnahmefällen. Sie dient dazu, über besonders wichtige Materien zu einem frühen Zeitpunkt eine Grundsatzdebatte abzuhalten, noch bevor ein Ausschuss seine Beratungen über die Einzelheiten eines konkreten Entwurfs aufnimmt.

Nachstehend finden Sie meine Debattenbeiträge.