Tarifregulierung für Infrastrukturanbieter am Flughafen beschlossen

06. Dez. 2007

Bedingt durch eine juristische Lücke im Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz konnten bislang nicht alle Anbieter von zentralen Infrastruktureinrichtungen – wie beispielsweise die Betankungsanlage oder das Hydrantensystem – von der Behörde gesetzlich aufgefordert werden, ihre Tarife zur Überprüfung vorzulegen.

 

Da die meisten Anbieter, die bislang keine Tarifaufstellung vorzuzeigen hatten, eine dominante Position in der Marktführung haben, hat das in der Praxis des Wettbewerbes zu Schwierigkeiten geführt, die nicht zuletzt die Preisstruktur aller Beteiligten nachhaltig beeinflusst. Dass diese so genannten „natürlichen Monopole“ keine „marktgerechten Preise“ verlangen, wird besonders durch die Fluggesellschaften kritisiert.

 

Durch die beschlossene Novelle wird die Voraussetzung geschaffen, dass die Behörde nun die Angemessenheit aller Tarife kontrolliert und somit ihre Aufsichtspflicht optimiert. Beachtlich und sinnvoll ist, dass auch Strafbestimmungen vorgesehen sind und alle Tarife, die noch nicht genehmigt sind, bis spätestens 1.Feb.2008 vorgelegt gehören.

 

Diese Maßnahmen bedeuten  Sicherheit und Zuverlässigkeit, sowie eine Effizienzsteigerung für den Unternehmensstandort Flughafen Wien. Nicht zuletzt sollte diese Neuerung auch den Kostendruck mildern. Wenn dadurch möglicherweise die Ticketpreise in den Sinkflug gehen, haben wir – so schlug ich in meiner Plenarrede vor - einen Grund mehr für diese Kurskorrektur zu stimmen!